Hierunter fällt unter anderem:
- die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus Bau- und Generalunternehmverträgen
- Werklohnklagen von Handwerkern
- Honorarklagen von Architekten bzw. Bausonderfachleuten
- Beratung und Vertretung rund um Bauanträge
- Vorbescheide
- städtebauliche Verträge und Bebauungspläne
Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Karl Brunnhuber und Andreas E. Hlavaty.