Familienrecht

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Zum Bereich des Familienrechts zählen unter anderem folgende Tätigkeitsfelder:

  • Aufenthaltsbestimmung, Umgang, Sorgerecht
  • Berechnung, Geltendmachung und Prüfung von Unterhaltsansprüchen
    • Ehegattenunterhalt
    • Kindesunterhalt
    • nachehelicher Unterhalt
    • Elternunterhalt
    • Trennungsunterhalts
  • Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft
    • Einvernehmliche und nicht einvernehmliche Scheidung
    • Namensänderung
    • Vermögensverteilung
    • Versorgungsausgleich
    • Versorgungsausgleichsberechnung
    • Verzicht auf Versorgungsausgleich
    • Zugewinnausgleich (Berechnung, Verjährung, Schenkung)
  • Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen z.B. mit folgenden Teilpunkten
    • Gütetrennung und Unterhalt
    • Eheverträge für Unternehmer und Selbstständige
    • Eheverträge bei Alters- oder Nationalitätsunterschied
  • Rechte nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind Rechtsanwalt Karl Brunnhuber und Rechtsanwältin Ramona Reinhardt.
Rechtsanwalt Karl Brunnhuber (Fachanwalt für Familienrecht) ist durch seine Zusatzausbildung zum Mediator besonders qualifiziert, im Wege der außergerichtlichen Mediation tragbare Lösungen für alle Beteiligten mit allen Beteiligten zu erarbeiten.
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